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Steuertipp: BFH stärkt Erben - Lager- und Bewertungskosten als Nachlassregelungskosten anerkannt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Kosten für Lagerung, Bewertung und Versteigerung von Nachlassgegenständen unter bestimmten Umständen als Nachlassregelungskosten gelten können. Im konkreten Fall hatte eine Erbin diese Ausgaben – darunter Lagerraummiete und ein Gutachten für Kunstgegenstände – als Nachlassverbindlichkeiten in der Erbschaftsteuererklärung geltend gemacht. Finanzamt und Finanzgericht lehnten dies ab, da sie die Ausgaben als nicht abzugsfähige Nachlassverwaltungskosten einstuften. Der BFH widersprach und stellte klar, dass solche Aufwendungen zur tatsächlichen und rechtlichen Feststellung sowie zur Verteilung des Nachlasses gehören und daher abzugsfähig sind (BFH-Urteil vom 21.8.2024, II R 43/22).