Steuertipp: Bei Schweizer Stiftung kommt es auf die Rechtsfähigkeit an
Damit das Vermögen einer Familienstiftung nicht auf Dauer der Erbschaftsteuer entzogen wird, unterliegt es in Deutschland pauschal alle 30 Jahre der Ersatzerbschaftsteuer. Der Bundesfinanzhof musste über einen Fall entscheiden, in dem es um eine (bereits im Jahr 1959) in der Schweiz gegründete Stiftung und darum ging, ob die Stiftung in der Bundesrepublik besteuert werden durfte. Der BFH verneinte das trotz des Verwaltungssitzes in Deutschland, weil die Stiftung in der Bundesrepublik "nicht rechtsfähig" war. "Eine nach schweizerischem Recht gegründete Familienstiftung, die nach inländischem Recht nicht als rechtsfähige Stiftung zu behandeln ist, unterliegt (...) nicht der Ersatzerbschaftsteuer. (BFH, II R 30/22) - vom 04.06.2025