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Steuertipp: Investitionsabzugsbetrag bei Anschaffung einer Photovoltaikanlage 2022

Die steuerliche Anerkennung des Investitionsabzugsbetrags für Photovoltaikanlagen ist seit der Steuerbefreiung kleiner Anlagen ab 2022 fraglich. In einem aktuellen Fall verweigerte das Finanzamt die Anerkennung, da weniger als 10 % des erzeugten Stroms verkauft wurden und somit keine gewerbliche Nutzung vorlag. Der Bundesfinanzhof muss abschließend entscheiden (Hessisches FG, Urteil vom 22.10.2025, 10 K 162/24, Revision beim BFH III R 39/25).