Steuertipp: Frist versäumt - Die Suche nach einem Anwalt kann "unverschuldet" bedeuten
Wird eine Frist versäumt, innerhalb der ein Anwalt in einer Steuerrechtssache für seinen Mandanten ein Begründungsschreiben bei Gericht einreichen muss, so ist zu prüfen, ob die Frist unverschuldet versäumt wurde, wenn "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gefordert wird - also so getan wird, als wäre die Frist nicht versäumt worden. Stellt sich heraus, dass der Steuerzahler nach dem "Verlust" seines Anwalts lange Zeit keinen Nachfolger gefunden hat, der die Begründung fristgerecht einreichen konnte, so trifft ihn keine Schuld. Findet er schließlich einen Rechtsanwalt, der aber nur noch verspätet aktiv werden kann, so ist "Wiedereinsetzung" zu gewähren. (BFH, X B 111/24) - vom 09.07.2025