28.04.2025
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit Schreiben vom 27.03.2025 (IV D 1- S 0202/00038/002/001) die amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen sowie das Merkblatt zur Verwendung der amtlichen Muster für diese Vollmachten mit sofortiger Wirkung neugefasst.
Allerdings sind – solange die automationstechnische Anpassung der amtlich vorgeschriebenen Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten an die Landesfinanzbehörden nach § 80a Absatz 1 Abgabenordnung (AO) noch nicht umgesetzt ist – nach einem Schreiben des BMF vom 24.04.2025 weiterhin die bis zum 26.03.2025 geltenden amtlichen Muster für Vollmachten zur Vertretung in Steuersachen (mit Beiblatt) sowie die dementsprechenden Datensätze zur Übermittlung der Vollmachtdaten zu verwenden.
Der Zeitpunkt der automationstechnischen Anpassung der Datensätze nach § 80a AO werde zu gegebener Zeit veröffentlicht werden, teilt das BMF in seinem aktuellen Schreiben mit.
Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 24.04.2025, IV D 1 - S 0202/00038/003/042